Besondere Lebenssituationen

Einen persönlichen Unterstützungsplan für Krisen entwickeln

Ein persönlicher Unterstützungsplan hilft dabei, den eigenen Alltag auch bei Störungen von Strom, Wasser, Kommunikation oder Unterstützung besser im Blick zu behalten. Besonders nützlich ist er, wenn Hilfsmittel, Pflege, medizinische Versorgung, Kinder, Tiere oder verlässliche Bezugspersonen eine wichtige Rolle spielen.

Was muss im Alltag weiter funktionieren?

Allgemeine Vorsorge schafft eine wichtige Grundlage. Ein persönlicher Unterstützungsplan setzt dort an, wo der Alltag zusätzlich von bestimmten Menschen, Hilfsmitteln, Dienstleistungen oder Informationen abhängt.

Die Leitfrage lautet: Was muss in unserem Alltag weiter funktionieren, wenn Strom, Wasser, Verkehr, Kommunikation, Lieferungen oder die gewohnte Unterstützung vorübergehend nicht wie geplant verfügbar sind?

Das kann sehr unterschiedliche Lebenslagen betreffen. Pflege, Hilfsmittel, regelmäßige Medikamente, Kinder im Haushalt, Schwangerschaft oder Wochenbett, Sprach- und Kommunikationsbarrieren, Alleinleben sowie Haus- oder Assistenztiere können die Vorsorge verändern. Entscheidend ist jedoch nicht eine feste Einteilung in Gruppen. Maßgeblich sind die konkreten Abläufe, Abhängigkeiten und Wünsche der betroffenen Person.

Ein Unterstützungsplan kann Orientierung geben und Lücken sichtbar machen. Er ersetzt keine ärztlichen oder pflegerischen Anordnungen, keinen individuellen Behandlungs- oder Geräteplan und keine technische Einweisung. Bei zeitkritischen Behandlungen, Medizinprodukten und Medikamenten bleiben Verordnung, Herstellerangaben sowie die zuständigen Praxen, Apotheken, Pflege- oder Hilfsmitteldienste maßgeblich.

Die Grundversorgung des Haushalts sichern

Ein persönlicher Plan baut auf der allgemeinen Vorsorge im Haushalt auf. Wasser, Lebensmittel, Hygiene, Wärme, Licht und Kommunikation sind besonders wichtig, wenn die Versorgung einzelner Personen davon abhängt.

Wasser, Ernährung und Hygiene

Das BBK empfiehlt für die Vorsorge 2 Liter Wasser pro Person und Tag. Davon sind 0,5 Liter zum Kochen vorgesehen. Der Vorrat soll idealerweise für zehn Tage reichen. Für drei Personen entspricht das 60 Litern für zehn Tage. Wer noch keinen Vorrat hat, kann die eigene Planung zunächst für drei Tage durchrechnen. Das wären für drei Personen 18 Liter.

Diese Mengen sind allgemeine Vorsorgewerte und keine individuellen medizinischen Trinkmengen. Bei Säuglingen, besonderer Ernährung, Pflegebedarf, Hitze, körperlicher Belastung oder Tieren kann zusätzlicher Bedarf entstehen. Wenn eine Versorgung besondere hygienische Anforderungen oder Mengen erfordert, sollte dies frühzeitig mit den zuständigen Fachpersonen geklärt werden.

Trinkwasser hat Vorrang für Trinken und die Zubereitung von Nahrung. Begrenzte Vorräte können zugleich für hygienisch notwendige Anwendungen wichtig sein, etwa bei Säuglingen, Inkontinenz, Körperpflege oder Wundversorgung. Welche Nutzung in einer konkreten Lage Vorrang hat, hängt deshalb vom Gesundheits- und Pflegebedarf im Haushalt ab.

Gelagertes Trinkwasser, reguläres Leitungswasser und Wasser unbekannter Qualität dürfen nicht gleichgesetzt werden. Wasser aus Hochwasser, Regenwassernutzungsanlagen oder beeinträchtigten Hausbrunnen sollte ohne behördliche Freigabe nicht zum Trinken, für Lebensmittel, Säuglingsnahrung, Wundversorgung oder andere sensible Anwendungen verwendet werden. Bei Störungen sind die Hinweise des örtlichen Wasserversorgers und Gesundheitsamts entscheidend. Nach einem Hochwasser kann Leitungswasser weiter genutzt werden, wenn keine Abkoch- oder Nutzungseinschränkung angeordnet wurde.

Vorräte sollten zur eigenen Ernährung passen und möglichst auch ohne Kühlung oder aufwendiges Kochen nutzbar sein. Das gilt besonders für Spezial- und Säuglingsnahrung oder wenn beim Essen Unterstützung nötig ist. Wer Vorräte im Alltag verbraucht und rechtzeitig ersetzt, hält sie verfügbar und vermeidet unnötige Verluste.

Bei einem Stromausfall sollten Kühl- und Gefriergeräte möglichst geschlossen bleiben. Tauen Lebensmittel an, kommt es auf das jeweilige Produkt an. Rohe tierische Lebensmittel sollten vor dem Verzehr vollständig erhitzt werden. Aufgetautes Speiseeis sollte entsorgt werden. Aussehen, Geruch und Geschmack können Verderb anzeigen, schließen krankmachende Keime aber nicht zuverlässig aus. Für Säuglinge, Schwangere, ältere und immungeschwächte Menschen können Lebensmittelinfektionen besonders schwer verlaufen.

Abhängigkeiten erkennen und den Plan aufbauen

Eine Diagnose, ein Hilfsmittel oder die Bezeichnung einer Lebenslage beschreibt noch keinen vollständigen Vorsorgebedarf. Ein Rollstuhl, Diabetes, Demenz, ein Kleinkind oder ein Hund beantworten nicht die Frage, was im Ereignisfall tatsächlich gebraucht wird. Hilfreich sind stattdessen konkrete Fragen:

  • Was muss innerhalb einiger Stunden oder eines Tages weiter möglich sein?
  • Was kann die betroffene Person selbst entscheiden oder übernehmen?
  • Welche Hilfe ist erwünscht, und welche Aufgaben kann eine eingewiesene Vertrauensperson realistisch leisten?
  • Welche Tätigkeiten erfordern Fachwissen oder professionelle Versorgung?
  • Was benötigt Strom, Akkus, Kühlung, Wasser, Lieferungen, besondere Lagerung oder einen barrierefreien Weg?
  • Wer kann einspringen, wenn die übliche Unterstützung nicht erreichbar ist?
  • Wie erreichen Warnungen und Rückfragen alle Beteiligten verständlich?

Aus den Antworten kann eine kurze, aktuelle Übersicht entstehen. Sie muss nicht umfangreich sein. Häufig ist eine verständliche Kurzinfo auf Papier hilfreicher als ein langes Dokument, das im Bedarfsfall nicht auffindbar ist.

Bereich Was der Plan festhalten kann
Zeitkritische Routinen Essen und Trinken, Medikamente, Pflege, Mobilität, Kommunikation sowie Kinder- oder Tierversorgung
Zuständigkeiten Erste und zweite Ansprechperson, erreichbare Dienste und Aufgaben, die Fachkräften vorbehalten bleiben
Technik und Wege Hilfsmittel, Ladegeräte, Ersatzakkus, Betriebszeiten, Ausgänge, Transfers und Transportmöglichkeiten
Kommunikation Geeignete Warnwege, persönliche Ansprache, Telefon, Radio, Textnachrichten oder Kommunikationshilfen
Informationen Notwendige Kurzangaben für vereinbarte Helfende und geschützte Aufbewahrungsorte für Unterlagen

Die Grundstruktur bleibt in verschiedenen Lebenslagen gleich. Bei Pflege zu Hause können die Verfügbarkeit eines Dienstes, eines Hilfsmittels oder einer Lieferung entscheidend sein. Bei Kindern stehen Sorgeberechtigung, vereinbarte Abholwege und vertraute Bezugspersonen im Vordergrund. Bei Mobilitäts-, Wahrnehmungs- oder Kommunikationsbarrieren sind erreichbare Wege, Hilfsmittel und passende Informationsformen wichtig. Alleinlebende Personen können freiwillige und realistische Kontaktabsprachen treffen. Für Tiere braucht es eine vereinbarte Vertretung sowie Informationen zu Futter, Medikamenten, Transport und tierärztlicher Versorgung.

Alle Beteiligten sollten nur Aufgaben zusagen, die sie im Ernstfall tatsächlich übernehmen können. Eine einzelne Kontaktperson kann selbst betroffen oder nicht erreichbar sein. Deshalb kann eine zweite einverstandene Ansprechperson sinnvoll sein.

Technik, Strom und Kommunikation sicher einplanen

Zunächst sollte klar sein, welche Geräte und Hilfsmittel unverzichtbar sind, wie lange sie ohne Netzstrom nutzbar bleiben und welches Zubehör benötigt wird. Ersatzakkus oder Powerbanks können Telefone und einzelne Kommunikationsgeräte vorübergehend unterstützen. Sie sind aber keine allgemeine Ersatzstromversorgung für medizinische Geräte.

Bei einem Stromausfall können auch Mobilfunk, Internet und Wasserversorgung beeinträchtigt sein. Deshalb ist es sinnvoll, wichtige Telefonnummern auf Papier bereitzuhalten und mehrere Kommunikationswege zu vereinbaren. Je nach Bedarf können ein batteriebetriebenes oder Kurbelradio, Telefon, Textnachrichten, persönliche Ansprache, Leichte Sprache, Gebärdensprache oder Kommunikationshilfen einander ergänzen. Private Absprachen ersetzen amtliche Warnungen nicht.

Wenn der Ausfall eines Geräts unmittelbar zu einer schweren gesundheitlichen Gefahr führen kann, reicht allgemeine Haushaltsvorsorge nicht aus. Dann braucht es einen individuell abgestimmten Notfallplan mit Behandlungsteam, Versorger und gegebenenfalls Pflegedienst. Er sollte erreichbare Kontakte, vorgesehene Ersatzwege und klare Kriterien enthalten, wann professionelle Hilfe notwendig ist. Geräte- oder Therapieeinstellungen sollten nicht eigenständig verändert werden.

Stromerzeuger sowie alternative Heiz- und Kochgeräte sind keine universelle Lösung. Stromerzeuger dürfen wegen der Abgase niemals in Innenräumen betrieben werden. Auch bei anderen Geräten sind nur Produkte geeignet, die ausdrücklich für den vorgesehenen Einsatzort zugelassen sind. Herstellerangaben müssen beachtet werden. Ungeeignete Anschlüsse, Kraftstoffe, offene Flammen, fehlende Lüftung und unvollständige Verbrennung können Brand-, Stromschlag- und lebensgefährliche Kohlenmonoxidrisiken verursachen. Kohlenmonoxid-Warnmelder können die Sicherheit ergänzen, ersetzen aber keine sichere Geräteauswahl, Lüftung und Brandschutzregeln.

Zuständigkeiten, Daten und rechtliche Fragen klären

Eine Kontaktliste schafft für sich genommen keine Vertretungsbefugnis. Wer für eine andere Person rechtsverbindlich handeln soll, benötigt dafür je nach Angelegenheit eine passende rechtliche Grundlage. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung haben unterschiedliche Funktionen und Voraussetzungen.

Wer solche Regelungen treffen oder überprüfen möchte, kann sich beispielsweise bei Betreuungsbehörden, anerkannten Betreuungsvereinen, Notariaten oder fachkundigen Rechtsberatungen informieren. Dies ist allgemeine Orientierung für Deutschland und keine individuelle Rechtsberatung.

Bei Pflegebedarf kann eine Pflegeberatung helfen, Abhängigkeiten und regionale Unterstützungsmöglichkeiten frühzeitig zu klären. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Pflegeberatung für Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, sowie für Antragstellende mit erkennbarem Hilfe- und Beratungsbedarf. Mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person können auch Angehörige oder andere unterstützende Personen einbezogen werden. Die Beratung kann bei Bedarf einen individuellen Versorgungsplan unterstützen, ist aber keine Akuthilfe.

Gesundheits-, Kontakt- und Zugangsdaten sind besonders schutzbedürftig. Eine Kurzinfo sollte nur Angaben enthalten, die vereinbarte Helfende für ihre konkrete Aufgabe benötigen. Ausführliche Befunde, Vollmachten, Passwörter und Zugangsdaten sollten geschützt aufbewahrt und nur berechtigten Personen zugänglich gemacht werden. Bei digitalen Unterlagen sind ein angemessener Zugriffsschutz, klar benannte Berechtigungen und eine sichere Wiederherstellung wichtig.

Bei akuter Gefahr zählt professionelle Hilfe

Ein Vorsorgeplan kann keine akute Erkrankung beurteilen. Bei Lebensgefahr, schweren Unfällen, Brand, Verdacht auf Kohlenmonoxidvergiftung, Ausfall lebenswichtiger Geräte oder einer plötzlich erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustands ist in Deutschland der Notruf 112 vorgesehen.

Für dringend behandlungsbedürftige, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der üblichen Sprechzeiten kann der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 eine Anlaufstelle sein. Ob dies im Einzelfall passend ist, hängt von den Beschwerden und der jeweiligen Situation ab.

Die offizielle Notruf-App nora ermöglicht bundesweit Notrufe an Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst auch ohne Sprechen. Sie ist eine zusätzliche Möglichkeit und muss vor einem Notfall eingerichtet werden. Ein funktionsfähiges Mobilgerät und eine verfügbare Verbindung bleiben Voraussetzungen. Bei Evakuierungen, Feuer oder anderer unmittelbarer Gefahr haben Anweisungen von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und zuständigen Behörden Vorrang vor privaten Planungen.

Den Plan gemeinsam aktuell halten

Ein Plan hilft vor allem dann, wenn Beteiligte ihn kennen, verstehen und die Informationen auffindbar bleiben. Ein gemeinsames Durchgehen kann veraltete Telefonnummern, fehlende Schlüssel, leere Akkus, ungeklärte Zuständigkeiten oder unrealistische Annahmen sichtbar machen.

Eine Überprüfung bietet sich besonders nach einem Umzug, neuen Hilfsmitteln oder Diagnosen, einem Wechsel von Pflege- oder Betreuungspersonen, Veränderungen bei Kita oder Schule, einer Trennung, einem Todesfall oder geänderten Kontaktdaten an. Auch nach einer Übung oder einer tatsächlichen Störung kann sich zeigen, welche Absprachen nicht tragen.

Der persönliche Unterstützungsplan ist ein Hilfsmittel für Selbstbestimmung, Zusammenarbeit und Orientierung. Seine Grenzen liegen dort, wo medizinische, pflegerische, technische oder rechtliche Fachentscheidungen nötig werden. Eine kleine, gemeinsam gepflegte Planung ist meist belastbarer als ein umfangreiches Dokument, das niemand kennt.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. BBK Kompakt – Vorsorgen für Krisen und Katastrophen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
  2. Vorsorge und Handeln bei Stromausfall Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
  3. Korrektes Kühlen von Lebensmitteln im Privathaushalt Bundesinstitut für Risikobewertung
  4. Pflegeberatung Bundesministerium für Gesundheit
  5. Der Patientenservice 116117 Kassenärztliche Bundesvereinigung / 116117
  6. nora – Die offizielle Notruf-App der Bundesländer nora Notruf-App-System der Bundesländer
  7. Fragen und Antworten zum Thema Hochwasser Umweltbundesamt