Trinkwasservorrat und Hygiene bei Wasserausfällen
Ein geplanter Vorrat an Trinkwasser, klar getrenntes Brauchwasser und passende Hygienevorräte helfen, eine Störung der Wasserversorgung einzuordnen und örtliche Anweisungen sicher umzusetzen.
Warum ein Wasservorrat sinnvoll ist
Trinkwasser ist in Deutschland im Alltag zuverlässig verfügbar. Seine Qualität wird überwacht und in größeren zentralen Versorgungsanlagen werden die Anforderungen überwiegend eingehalten. Dennoch können Bauarbeiten, Schäden, Stromausfälle oder Verunreinigungen die Versorgung zeitweise unterbrechen oder ihre Nutzung einschränken.
Welche Regeln dann gelten, hängt von Ursache und Lage ab. Bei einem vollständigen Ausfall kommt möglicherweise kein Wasser aus dem Hahn. Bei einem Abkochgebot ist Wasser zwar verfügbar, darf aber nur nach den Vorgaben des Wasserversorgers und des Gesundheitsamts verwendet werden.
Ein Vorrat soll keinen Ausnahmezustand vorbereiten. Er kann helfen, Trinken, Speisenzubereitung, notwendige Hygieneschritte und die Toilettennutzung für eine begrenzte Zeit zu organisieren. Entscheidend ist, Trinkwasser gezielt einzusetzen, Wasser unterschiedlicher Qualität nicht zu verwechseln und bei einer Störung stets die örtlichen Hinweise zu beachten.
Den Bedarf im Haushalt realistisch planen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt als allgemeine Orientierung 2 Liter Wasser pro Person und Tag für einen Vorrat über zehn Tage. Davon sind 0,5 Liter zum Kochen vorgesehen. Rechnerisch bleiben mindestens 1,5 Liter zum Trinken. Auch ein Vorrat für mindestens drei Tage kann ein gut erreichbarer Einstieg sein.
Daraus ergeben sich beispielsweise:
- für eine Person für 3 Tage: 6 Liter
- für eine Person für 5 Tage: 10 Liter
- für eine Person für 10 Tage: 20 Liter
- für drei Personen für 10 Tage: 60 Liter
Diese Rechenbeispiele beziehen sich ausschließlich auf Trinken und Kochen. Sie entsprechen nicht dem üblichen Wasserverbrauch eines Haushalts, der auch Körperpflege, Reinigung und Wäsche umfasst. Bei Hitze, körperlicher Belastung, für Haustiere oder wegen besonderer Ernährungs-, Pflege- und Behandlungsanforderungen kann zusätzlicher Bedarf entstehen.
Für Säuglinge, kleine Kinder, ältere Menschen, Menschen mit eingeschränktem Durstgefühl, chronischen Erkrankungen, Pflegebedarf oder eingeschränkter Mobilität ist eine pauschale Planung besonders begrenzt aussagekräftig. Hilfsmittel, medizinisch notwendige Ernährung, Medikamente, Pflegeabläufe, erreichbare Unterstützung und funktionierende Kommunikationswege können ebenso wichtig sein wie die Wassermenge. Behandelnde Praxen, Pflegedienste oder betreuende Stellen können helfen, den individuellen Versorgungs- und Unterstützungsbedarf frühzeitig zu klären.
Alkoholfreie Getränke können den Flüssigkeitsvorrat ergänzen. Für die Speisenzubereitung sollte jedoch ausreichend Wasser verfügbar bleiben, etwa für haltbare Lebensmittel, die erst mit Wasser zubereitet werden können. Kleine oder mittlere Gebinde sind häufig leichter erreichbar und zu tragen. Wer Vorräte im Alltag nach dem Prinzip „verbrauchen und ersetzen“ nutzt, kann sie regelmäßig erneuern.
Trinkwasser und Brauchwasser klar trennen
Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Gebrauch. Dazu gehören insbesondere Trinken, Kochen, die Zubereitung von Speisen und Getränken sowie Körperreinigung und andere häusliche Anwendungen. Während einer Versorgungsstörung ist es vorrangig für Trinken, notwendige Medikamente, besondere Ernährung, Speisenzubereitung und Zähneputzen bestimmt. Es kann auch für Händewaschen und notwendige Körperpflege erforderlich sein, wenn kein anderes hygienisch geeignetes Wasser verfügbar ist.
Brauchwasser bezeichnet hier Wasser für nicht hygienisch sensible Zwecke, etwa die Toilettenspülung oder einfache Reinigungsarbeiten. Ist eine Unterbrechung angekündigt und fließt noch einwandfreies Leitungswasser, kann es in sauberen, dichten und eindeutig beschrifteten Behältern dafür bereitgestellt werden. Auch Regenwasser kann für die Toilettenspülung in Betracht kommen. Es muss jedoch klar von Trinkwasser ferngehalten werden.
Wasser unbekannter oder fraglicher Qualität ist nicht ohne Weiteres für Lebensmittelkontakt, Trinken, Zähneputzen, Wundversorgung oder andere hygienisch sensible Anwendungen geeignet. Ob Leitungswasser bei einer konkreten Störung zum Waschen, zur Körperpflege oder nur für bestimmte Zwecke genutzt werden darf, richtet sich nach Ursache und behördlicher Bewertung. Bei starker Trübung oder Verfärbung können weitergehende Einschränkungen notwendig sein.
Deutliche Beschriftungen wie „Trinkwasser“ und „Brauchwasser, nicht trinken“ verringern das Verwechslungsrisiko. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Personen im Haushalt helfen oder Kinder Zugang zu den Vorräten haben.
Vorräte alltagstauglich lagern und erneuern
Ein Vorrat ist besonders nützlich, wenn er zum Haushalt, zu den verfügbaren Lagermöglichkeiten und zu den körperlichen Möglichkeiten der dort lebenden Menschen passt. Wasser und geeignete Getränke sollten geschlossen, sauber, vor Wärme und direkter Sonne geschützt sowie gut erreichbar gelagert werden. Fluchtwege dürfen dabei nicht versperrt werden.
Prüfen Sie Mindesthaltbarkeitsdaten und verwenden Sie ältere Bestände im Alltag zuerst. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein allgemeines Wegwerfdatum. Bei richtiger Lagerung kann ein Lebensmittel danach noch verwendbar sein. Der Hersteller garantiert seine typischen Eigenschaften jedoch nur bis zu diesem Datum.
Davon zu unterscheiden ist das Verbrauchsdatum mit dem Hinweis „zu verbrauchen bis“. Es steht auf mikrobiologisch leicht verderblichen Lebensmitteln. Nach Ablauf sollten diese Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden, weil Krankheitserreger nicht zuverlässig zu sehen, zu riechen oder zu schmecken sein müssen. Beschädigte Verpackungen sowie undichte oder nach außen gewölbte Konserven gehören ebenfalls nicht in den Vorrat.
Für geöffnete Verpackungen gelten die Hinweise des Herstellers. Geöffnete Konservenreste, angerührte Trockenprodukte und leicht verderbliche Lebensmittel benötigen eine sichere Lagerung. Sie sollten nicht ohne Weiteres für eine spätere Notfallversorgung eingeplant werden.
Hilfreich ist es außerdem, die Aufbewahrungsorte von Wasser, Hygieneartikeln, wichtigen Medikamenten und Informationsmitteln im Haushalt bekannt zu machen. Menschen mit Seh-, Hör-, Sprach- oder Mobilitätseinschränkungen sowie Personen mit Unterstützungsbedarf benötigen unter Umständen Hilfe beim Erreichen von Vorräten oder beim Empfang amtlicher Warnungen.
Hygiene mit wenig Wasser vorbereiten
Die Trinkwasserreserve ersetzt nicht den üblichen Wasserverbrauch eines Haushalts. Bei einer längeren Unterbrechung lassen sich daher nicht alle Routinen unverändert fortführen. Vorrang haben Trinken, sichere Speisenzubereitung, Händehygiene nach der Toilettennutzung und vor dem Umgang mit Lebensmitteln sowie notwendige Körperpflege.
Ein einfacher Hygienevorrat kann enthalten:
- flüssige Seife und bei Bedarf Hautpflege
- Haushaltspapier und Reinigungstücher für Reinigungsaufgaben
- Haushaltshandschuhe
- Toilettenpapier und Müllbeutel
- übliche Haushaltsreiniger
- Handdesinfektionsmittel für passende Situationen
- bei länger erwarteten Ausfällen gegebenenfalls eine Campingtoilette mit geeignetem Zubehör
Feucht- oder Reinigungstücher, Küchenpapier und Taschentücher gehören nicht in die Toilette. Sie können Leitungen und Abwasseranlagen beeinträchtigen und werden über den Restmüll entsorgt.
Hände und Flächen priorisieren
Händewaschen mit Wasser und Seife bleibt die zentrale Hygienemaßnahme. Das gilt besonders nach dem Toilettengang sowie vor der Zubereitung und dem Essen von Lebensmitteln, sofern das verfügbare Wasser dafür freigegeben ist. Sind Hände sichtbar verschmutzt und steht vorübergehend keine Waschmöglichkeit zur Verfügung, können Reinigungstücher groben Schmutz entfernen. Gesicht und Lebensmittel sollten anschließend möglichst nicht berührt werden, bis die Hände sicher gewaschen werden können.
Handdesinfektionsmittel kann bei erhöhtem Infektionsrisiko oder beim Kontakt mit besonders gefährdeten Menschen eine Ergänzung sein. Es ersetzt jedoch nicht die Reinigung sichtbar verschmutzter Hände. Maßgeblich sind die Herstellerangaben zu Anwendung, Einwirkzeit, Lagerung und Kindersicherung.
Bei der Reinigung haben sichtbare Verschmutzungen sowie häufig berührte oder in der Nähe von Lebensmitteln genutzte Flächen Vorrang. Dazu zählen Toilettensitz und Spültaste, Türgriffe, Wasserhähne, Wickelplätze und Arbeitsflächen. Im üblichen Privathaushalt reichen Wasser und gewöhnliche Haushaltsreiniger in der Regel aus. Desinfektionsmittel und antimikrobiell wirkende Reiniger sind keine allgemeine Standardmaßnahme. Sie kommen eher bei begründeten Ausnahmen in Betracht, etwa bei bestimmten Infektionslagen oder nach fachlicher Beratung.
Wenn die Wasserversorgung eingeschränkt ist
Prüfen Sie zuerst Mitteilungen des örtlichen Wasserversorgers, der Kommune und des zuständigen Gesundheitsamts. Dort lässt sich klären, welches Gebiet betroffen ist, ob Wasser ausgegeben wird, welche Anwendungen zulässig sind und wann weitere Informationen folgen. Bei eingeschränkter Kommunikation können Warn-Apps, lokale Rundfunksender oder Nachbarschaftshilfe zusätzliche Informationswege sein. Bei längerem Stromausfall sind batterie- oder kurbelbetriebene Radios besonders robuste Informationsmöglichkeiten.
Abkochgebot, Nutzungsverbot oder vollständiger Ausfall
Ein Abkochgebot bedeutet nicht automatisch, dass Wasser nach dem Erhitzen für alle Zwecke geeignet ist. Die Anordnung bezieht sich auf eine konkret bewertete Lage und legt fest, für welche Anwendungen das Wasser abgekocht werden muss, ob weitere Einschränkungen gelten und wann die Maßnahme endet.
Bei einem behördlichen Abkochgebot wegen mikrobiologischer Verunreinigung gilt als Regelfall: Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend etwa zehn Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dafür grundsätzlich geeignet. Diese Angabe gilt nur, sofern die örtliche Anordnung keine abweichenden oder weitergehenden Vorgaben enthält. Bei stärkerer Trübung oder Verfärbung kann das Gesundheitsamt beispielsweise anordnen, Wasser weder zum Trinken noch zum Kochen oder Waschen zu verwenden.
Abkochgebote, weitergehende Nutzungseinschränkungen und ihre Aufhebung werden durch das Gesundheitsamt angeordnet. Der Wasserversorger informiert die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen können weitergehende Anforderungen gelten.
Trinkwasser gezielt einsetzen
Trinkwasser dient vorrangig dem Trinken, notwendigen Medikamenten, besonderer Ernährung, der Speisenzubereitung und dem Zähneputzen. Es kann außerdem für Händewaschen und notwendige Körperpflege erforderlich sein, wenn kein anderes hygienisch geeignetes Wasser verfügbar ist. Welche Anwendungen zurückgestellt werden können, hängt von der Dauer der Störung, den örtlichen Vorgaben und den Personen im Haushalt ab.
Für Toilettenspülung und einfache Reinigungsaufgaben kann getrennt bereitgestelltes Brauchwasser den Trinkwasservorrat schonen. Bei einem möglichen Ausfall der Abwasserentsorgung gelten zusätzlich kommunale Hinweise. Eine Campingtoilette oder andere mobile Lösung ist nur sinnvoll, wenn sie sicher aufgestellt, nach Herstellerangaben genutzt und über die von Kommune oder Entsorgungsbetrieb vorgegebenen Wege entsorgt werden kann.
Wenn zugleich der Strom ausfällt
Fällt mit der Wasserversorgung auch der Strom aus, betrifft das die Lebensmittelhygiene zusätzlich. Kühlschrank- und Gefrierfachtüren möglichst geschlossen zu halten, hilft, die Kälte länger zu bewahren. Wie lange Lebensmittel sicher bleiben, hängt unter anderem von Gerät, Füllmenge, Umgebungstemperatur und Türöffnungen ab. Eine allgemeine Zeitangabe ersetzt deshalb keine sichere Einzelfallentscheidung.
Lebensmittel aus dem Kühlschrank können bei unsicherer Temperaturführung ein erhöhtes Risiko darstellen. Das gilt besonders für leicht verderbliche tierische Erzeugnisse, Speisen mit Ei, vorgeschnittene Salate und bereits zubereitete Speisen. Auffälliges Aussehen, Geruch oder Geschmack können auf Verderb hinweisen. Ein unauffälliger Sinneseindruck bedeutet umgekehrt nicht zuverlässig, dass ein Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich ist. Besonders empfindliche Lebensmittel sollten im Zweifel nicht für Säuglinge, kleine Kinder, Schwangere, ältere Menschen oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem verwendet werden.
Wenn Wasser ohne Strom erhitzt oder Speisen zubereitet werden sollen, müssen Brand- und Kohlenmonoxidrisiken mitgedacht werden. In Innenräumen kommen nur Geräte infrage, die ausdrücklich dafür zugelassen sind und entsprechend den Herstellerangaben betrieben werden. Offene Flammen dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben.
Campingkocher mit Gaskartusche sowie Gas- oder Holzkohlegrills gehören nicht in Wohnungen, Häuser, Garagen oder andere geschlossene Räume. Bei einer Verbrennung mit Sauerstoffmangel kann Kohlenmonoxid entstehen. Dieses Gas ist unsichtbar sowie geruchs- und geschmacklos. Eine Vergiftung kann lebensgefährlich sein. Bei Verdacht auf Kohlenmonoxid sollte der Bereich verlassen werden, ohne sich selbst oder andere zusätzlich zu gefährden. Bei Atemnot, Bewusstseinsveränderungen, Bewusstlosigkeit oder anderen lebensbedrohlichen Beschwerden ist der Notruf 112 erforderlich.
Orientierung: Welche Lage liegt vor?
| Situation | Wichtige Einordnung |
|---|---|
| Wasser kommt nicht aus dem Hahn | Trinkwasservorrat und getrenntes Brauchwasser gewinnen an Bedeutung. Informationen zu Dauer, Ausgabestellen, Toilettennutzung und Abwasser kommen von Wasserversorger und Kommune. |
| Abkochgebot | Nicht selbst aus allgemeinen Regeln ableiten, wofür Wasser geeignet ist. Die konkrete Anordnung von Gesundheitsamt und Wasserversorger bestimmt Zweck, Dauer und Aufhebung. |
| Wasser ist verfärbt, trüb oder riecht auffällig | Nicht als Trinkwasser oder für sensible Anwendungen behandeln, bevor die zuständige Stelle die Nutzung einordnet. Bei stärkerer Trübung oder Verfärbung können weitergehende Einschränkungen gelten. |
| Wasserausfall plus Stromausfall | Zusätzlich Kühlung, sichere Kochmöglichkeiten, Beleuchtung und Kommunikationswege berücksichtigen. Geräte nur innerhalb ihres vorgesehenen Einsatzbereichs verwenden. |
| Im Haushalt leben besonders gefährdete oder unterstützungsbedürftige Personen | Mehrbedarf, Hilfsmittel, Medikamente, spezielle Ernährung, Kommunikationswege und Unterstützung durch Angehörige, Pflege oder Fachstellen können entscheidend sein. Allgemeine Vorratsmengen ersetzen keine individuelle Versorgungsplanung. |
Wann fachliche oder medizinische Hilfe wichtig ist
Bei einer behördlich bekannten Trinkwasserverunreinigung sind Wasserversorger und Gesundheitsamt die zuständigen Stellen für Nutzungsregeln. Bei Fragen zu medizinisch notwendiger Ernährung, Medikamenteneinnahme mit Wasser, Wundversorgung, Pflege oder Immunschwäche sind behandelnde Praxen, Pflegedienste oder Apotheken geeignete Anlaufstellen.
Durchfall und Erbrechen können zu Flüssigkeits- und Salzverlust führen. Besonders Säuglinge und Kleinkinder, ältere Menschen sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder Grunderkrankungen können dadurch schneller gefährdet sein. Ärztlich abklären lassen sollten sich insbesondere Durchfall ohne Besserung nach 48 Stunden, blutiger Durchfall, Durchfall mit Schleim, hohes Fieber, starke Schmerzen oder deutliche Kreislaufprobleme. Bei Kindern sind Trinkverweigerung, trockene Lippen oder Zunge, deutlich weniger Urin oder eine merkliche Verschlechterung des Allgemeinzustands Warnzeichen.
In dringenden, nicht lebensbedrohlichen Situationen außerhalb der Praxiszeiten ist in Deutschland der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 erreichbar. Bei Lebensgefahr, schweren Beschwerden oder wenn bleibende Schäden nicht ausgeschlossen werden können, ist 112 der Notruf.
Quellen und weiterführende Informationen
- BBK Kompakt – Vorsorgen für Krisen und KatastrophenBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Vorsorgen für Krisen und KatastrophenBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Hygienischer Umgang mit Mineral-, Quell- und Tafel- sowie Trinkwasser im HaushaltBundesinstitut für Risikobewertung
- Haltbarkeit von LebensmittelnBundeszentrum für Ernährung
- Durchfallerkrankungen: Ursachen und Behandlunggesund.bund.de
- Haushaltshygienegesund.bund.de
- Nummern für den Notfallgesund.bund.de
- Empfehlungen zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung: Empfehlung AbkochgebotUmweltbundesamt
- Qualität des Trinkwassers aus zentralen VersorgungsanlagenUmweltbundesamt