Brauchwasser beschreibt einen Zweck, keine garantierte Qualität
Als Brauchwasser wird häufig Wasser bezeichnet, das nicht zum Trinken, sondern etwa für die Toilettenspülung, Reinigung oder Bewässerung vorgesehen ist. Der Begriff bestätigt jedoch keine bestimmte hygienische oder chemische Qualität. Ob Wasser geeignet ist, muss für jede Anwendung gesondert beurteilt werden.
Die Trinkwasserverordnung zählt zum menschlichen Gebrauch nicht nur Trinken und Kochen. Sie bezieht auch Körperpflege und die Reinigung von Gegenständen mit Lebensmittelkontakt ein. Wasser unbekannter Qualität ist deshalb keine selbstverständliche Alternative, nur weil es nicht getrunken werden soll.
Für die Einordnung sind vier Fragen entscheidend:
- Woher stammt das Wasser?
- Womit konnte es in Kontakt kommen?
- Wie wurde es aufgefangen und gelagert?
- Gelangt es bei der Nutzung an Lebensmittel, Mund, Haut oder Wunden?
Je sensibler der Kontakt, desto eindeutiger muss die hygienische Eignung feststehen.
Aufgefangenes Leitungswasser kann seine Qualität verlieren
Leitungswasser kann beim Auffangen Trinkwasserqualität besitzen. Danach beeinflussen Gefäß, Temperatur, Lagerung und Entnahme seine Beschaffenheit. Ein sauberer, lebensmittelgeeigneter und verschlossener Behälter bietet mehr Schutz als eine offene Badewanne, ein benutztes Waschbecken oder ein Eimer, in den Hände und Gegenstände gelangen.
Selbst abgefülltes Leitungswasser sollte hygienisch aufgefangen, geschlossen und möglichst kühl aufbewahrt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt für selbst abgefülltes Trinkwasser eine gute Hygiene bei der Abfüllung. Geöffnete Gefäße sollen verschlossen und gekühlt gelagert werden. Eine allgemeine langfristige Lagerfrist lässt sich daraus nicht ableiten.
Für Getränke, Lebensmittel, Mundpflege oder Medikamente kommt aufgefangenes Leitungswasser nur infrage, wenn seine Ausgangsqualität feststand und eine spätere Verunreinigung unwahrscheinlich ist. Wasser aus offenen oder zuvor benutzten Gefäßen sollte nicht eigenständig für solche Anwendungen freigegeben werden. Es kann eher für eine Toilettenspülung oder eine Reinigung ohne Lebensmittel- und Körperkontakt vorgesehen werden.
Wird später eine Verunreinigung des Leitungsnetzes bekannt, kann auch der Zeitpunkt des Auffangens entscheidend sein. Maßgeblich sind dann die Hinweise von Wasserversorger und Gesundheitsamt.
Regenwasser ist nicht mit Trinkwasser gleichzusetzen
Regenwasser kann in der Luft und beim Ablaufen über Dächer und Rinnen Stoffe aufnehmen. Staub, Vogelkot, Pflanzenteile und Bestandteile von Baumaterialien können hinzukommen. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass seine hygienische Qualität nicht mit der von Trinkwasser vergleichbar ist. Auch einzelne Dachmaterialien können die Nutzung einschränken.
Klares Aussehen und unauffälliger Geruch bestätigen keine gesundheitliche Eignung. Ohne geeignete Aufbereitung und nachgewiesene Trinkwasserqualität sollte Regenwasser nicht verwendet werden für:
- Trinken, Kochen und ungekochte Lebensmittel
- Zähneputzen, Händewaschen und Körperpflege
- Geschirr und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt
- Säuglingsnahrung, Wundversorgung oder medizinische Anwendungen
Für die Gartenbewässerung und in geeigneten Anlagen für die Toilettenspülung kann Regenwasser nutzbar sein. Örtliche Einschränkungen, die Herkunft des Wassers und die Funktionsfähigkeit der Abwasserentsorgung bleiben zu beachten. Fest installierte Regenwassersysteme gehören in fachkundige Planung und Wartung.
Bereits benutztes Wasser ist unterschiedlich belastet
Grauwasser ist gering verschmutztes Abwasser, das beispielsweise beim Duschen oder Waschen anfällt. Technische Grauwasseranlagen bereiten es auf, bevor es für Toilettenspülung oder Bewässerung genutzt wird. Ein Eimer mit bereits benutztem Wasser hat diese Aufbereitung nicht durchlaufen.
Dusch- und Waschwasser kann Seife, Kosmetika, Hautpartikel, Waschmittel und Mikroorganismen enthalten. Küchenwasser kann zusätzlich mit Fett, Lebensmittelresten oder Rückständen roher tierischer Lebensmittel belastet sein.
Für Lebensmittel, Mundpflege, Körperpflege, Wunden und medizinische Anwendungen ist bereits benutztes Wasser nicht geeignet. Für eine improvisierte Toilettenspülung kommt allenfalls frisch angefallenes und nur gering belastetes Wasser in Betracht. Voraussetzung ist, dass Toilette und Abwassersystem laut örtlicher Information benutzt werden dürfen. Das Wasser sollte nicht gelagert oder im Haushalt weiterverteilt werden.
Ausgeschlossen ist eine Wiederverwendung insbesondere bei Kontakt mit:
- Fäkalien, Erbrochenem oder anderen Körperflüssigkeiten
- rohem Fleisch, Geflügel, Fisch oder Ei
- Desinfektionsmitteln, aggressiven Reinigern, Lösungsmitteln oder unbekannten Chemikalien
- unbekannten Stoffen oder länger warm stehendem Wasser
Solches Wasser gehört auch nicht auf Küchenflächen, an Kinderspielzeug, Tiernäpfe oder häufig berührte Gegenstände.
Anwendungen nach Wasserart einordnen
| Anwendung | Aufgefangenes Leitungswasser | Regenwasser | Bereits benutztes Wasser |
|---|---|---|---|
| Trinken, Kochen, Mundpflege | Nur bei gesicherter Qualität und hygienischer Lagerung | Nicht ohne bestätigte Trinkwasserqualität | Nicht verwenden |
| Säuglingsnahrung, Wunden, medizinische Anwendungen | Nur bei eindeutig geklärter Eignung | Nicht verwenden | Nicht verwenden |
| Hände und Körper waschen | Nur bei hygienischer Eignung | Nicht ohne fachliche Einordnung | Nicht verwenden |
| Geschirr und Lebensmittelkontakt | Nur bei geeigneter Wasserqualität | Nicht verwenden | Nicht verwenden |
| Toilettenspülung | In der Regel möglich | In geeigneter Form möglich | Allenfalls frisch und gering belastet |
| Unkritische Außenreinigung | Meist möglich | Herkunft und mögliche Belastung beachten | Nur eng begrenzt und ohne sensiblen Kontakt |
Diese Orientierung darf nicht ungeprüft auf Säuglinge, ältere oder immungeschwächte Menschen sowie Personen mit offenen Wunden, Pflegebedarf oder medizinischen Hilfsmitteln übertragen werden. Für sensible Anwendungen können strengere fachliche Vorgaben gelten.
Kennzeichnung schützt vor Verwechslungen
Wasser unterschiedlicher Qualität sollte getrennt, verschlossen und gut lesbar gekennzeichnet werden, beispielsweise mit „Trinkwasser“ oder „Nicht trinken: nur Toilettenspülung“. Herkunft und Auffangdatum erleichtern die Zuordnung.
Nichttrinkwasser gehört möglichst nicht in Getränkeflaschen. Behälter, die Kraftstoffe, Pflanzenschutzmittel oder Haushaltschemikalien enthielten, sind auch nach dem Ausspülen keine geeigneten Wassergefäße. Farben oder unterschiedliche Standorte allein reichen als Kennzeichnung nicht aus. Das gilt besonders bei Kindern, Gästen oder wechselnden Unterstützungspersonen.
Trinkwasser bleibt die wichtigste Reserve
Ersatzwasser kann Trinkwasser bei einzelnen Aufgaben entlasten, ersetzt aber keinen Trinkwasservorrat. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe nennt als Orientierung zwei Liter pro Person und Tag. Davon sind 0,5 Liter zum Kochen vorgesehen. Haushalte sollen sich möglichst zehn Tage selbst versorgen können. Auch ein Vorrat für zumindest drei Tage hilft bereits und kann schrittweise erweitert werden.
Zusätzlicher Bedarf durch Haustiere, Pflege oder medizinische Anwendungen muss gesondert eingeplant werden. Trinkwasser hat für Trinken, Lebensmittel und notwendige Medikamente hohe Priorität. Es darf jedoch nicht pauschal von hygienisch zwingenden Anwendungen ausgeschlossen werden. Händehygiene, Pflege oder Wundversorgung können ebenfalls Wasser geeigneter Qualität erfordern.
Örtliche Hinweise haben Vorrang
Ein Wasserausfall, ein Abkochgebot, eine chemische Verunreinigung und eine Störung der Kanalisation führen zu unterschiedlichen Regeln. Abkochen ist keine allgemeine Lösung für chemisch oder unbekannt belastetes Wasser. Unbekanntes Oberflächen-, Hoch- oder Löschwasser gehört wegen möglicher Krankheitserreger und Schadstoffe nicht in die häusliche Ersatzwasserplanung.
Maßgeblich sind die aktuellen Informationen von Wasserversorger, Gesundheitsamt, Kommune und Abwasserbetrieb. Sie bestimmen, welches Wasser verwendet werden darf und ob Toiletten und Abflüsse weiter nutzbar sind.
Wurde unbekanntes oder möglicherweise chemisch belastetes Wasser versehentlich getrunken, sollten keine eigenen Behandlungsversuche unternommen werden. Bei Vergiftungsverdacht ohne lebensbedrohliche Symptome berät ein Giftinformationszentrum. Bei Atemnot, Bewusstlosigkeit oder anderen lebensbedrohlichen Beschwerden ist sofort der Notruf 112 zu wählen.